AGB

 

1. Der Reisevertrag – wie kommt er zustande?

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das Formular „Bewerbung“ aus dem Beileger zum Katalog „DFSR High School“ oder bewerben Sie sich online unter www.dfsr.de. Nach Erhalt der Bewerbung werden wir mit dem Schüler und den Eltern ein Auswahlgespräch vereinbaren. Spätestens 10 Tage nach dem Auswahlgespräch informiert DFSR Sie telefonisch oder schriftlich darüber, ob der Teilnehmer in das Programm aufgenommen werden kann. Wenn der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter die Teilnahme ebenfalls zusagen, bestätigt DFSR die Teilnahme schriftlich. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst nach Zusendung der schriftlichen Annahmebestätigung von DFSR, mit dem Teilnehmer als auch mit seinen gesetzlichen Vertreter, zu Stande. Mit dem Zugang der Programmbestätigung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Vertrag wie vereinbart wirksam.

2. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog „DFSR High School“ und den Bezug nehmenden Angaben in der Programmbestätigung. DFSR behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt oder erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthalts nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. DFSR verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3. Zahlungsbedingungen

Mit ihrer Programmbestätigung und den ausführlichen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unsere Rechnung sowie den Reise-Sicherungsschein gemäß § 651k Absatz 3 BGB bei Pauschalreisen. Wegen eigener Vorleistungsverpflichtungen gegenüber Austauschorganisationen und weiteren Leistungsträgern gilt der nachfolgende Zahlungsplan:

Zahlungsplan – Abreise Sommer
20% des Programmpreises    1. Anzahlung: nach Erhalt der Programmbestätigung
20% des Programmpreises    2. Anzahlung: zum 01. März (Zusendung der Einladung des Vorbereitungstreffens für Eltern und Schüler)
20% des Programmpreises    3. Anzahlung: zum 01. Mai (Zusendung wichtiger Reiseunterlagen wie Schülerhandbuch oder Visa-Unterlagen)
40% des Programmpreises    Restzahlung: spätestens 3 Wochen vor Abreise
Die kompletten Reiseunterlagen, sowie das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages.

Zahlungsplan – Abreise Winter

20% des Programmpreises    1. Anzahlung: nach Erhalt der Programmbestätigung
20% des Programmpreises    2. Anzahlung: zum 01. August (Zusendung der Einladung des Vorbereitungstreffens für Eltern und Schüler)
20% des Programmpreises    3. Anzahlung: zum 01. Oktober (Zusendung wichtiger Reiseunterlagen wie Schülerhandbuch oder Visa-Unterlagen)
40% des Programmpreises    Restzahlung: spätestens 3 Wochen vor Abreise
Die kompletten Reiseunterlagen, sowie das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages.

Wird die Schule / der Schuldistrikt und der Flug nicht über DFSR im Rahmen des Komplettpakets, sondern für den Kunden direkt gebucht, fungiert DFSR lediglich als Vermittler dieser Leistungen. Diese Rechnungen ergehen unmittelbar an unsere Teilnehmer in der Landeswährung und es gelten die Bedingungen der jeweiligen Schule, des Schuldistrikts, bzw. der Airline. Der Vertrag kommt dann direkt mit dem Teilnehmer zustande.

4. Anerkennung des High School Jahres

Über die Möglichkeit, das absolvierte High School Jahr an der deutschen Schule anerkennen zu lassen, informiert die jeweilige Schulleitung in Deutschland. Die hierfür geltenden Regeln sind von der Schule und dem jeweiligen Bundesland abhängig. In einigen Fällen wird das ausländische Schuljahr in Deutschland anerkannt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich an das Schulsystem bzw. das Fächerangebot der für ihn ausgesuchten High School anzupassen, da nicht unbedingt das deutsche Fächerangebot Gültigkeit hat.

5. Versicherungen

Jeder Schüler muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Gastland mindestens ausreichend krankenversichert sein. Einige Schulen schreiben eine bestimmte örtliche Krankenversicherung vor. DFSR bietet ein maßgeschneidertes Versicherungspaket (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Gepäckversicherung) an. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (3% des Programmpreises).

6. Kündigung des Kunden

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vor Reisebeginn zurück, findet § 651i Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 und Abs. 3 BGB keine Anwendung, wenn DFSR nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise jedenfalls über (1) Namen und Anschrift der für den Gastschüler nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und (2) Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem nach Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat. Bei einem sonstigen Rücktritt des Kunden vor Programmbeginn hat DFSR Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651i BGB. Hiervon ausgenommen sind ein Rücktritt des Kunden wegen höherer Gewalt nach § 651j BGB und wegen Kündigung bei berechtigtem Mangel nach § 651e BGB.

10% des Programmpreises    Sofern Gastfamilienanschrift und/oder Visa-Antragsformular noch nicht bereits an Sie versandt sind
20% des Programmpreises    Sofern Gastfamilienanschrift und/oder Visa-Antragsformular bereits an Sie versandt sind
30% des Programmpreises    Bei Rücktritt später als 3 Monate vor Programmbeginn
40% des Programmpreises    Bei Rücktritt später als 1 Monat vor Programmbeginn

Sie können den Gastschulaufenthalt bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen. Bei Rücktritt nach dem Programmbeginn oder bei Nichtantritt des Programms ist der volle Programmpreis zu zahlen, es sei denn, die Aufwendungen für DFSR sind niedriger. Hiervon ausgenommen sind ein Rücktritt des Kunden wegen höherer Gewalt nach § 651j BGB und wegen Kündigung bei berechtigtem Mangel nach § 651e BGB. DFSR ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Rückbeförderung vorzunehmen. Daraus resultierende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. Der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

7. Anspruchsgeltendmachung/Haftung/Unwirksamkeit

Eine Mängelanzeige hat gegenüber DFSR in Heppenheim zu erfolgen. Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei DFSR geltend zu machen. Die vorstehenden Ansprüche aus den §§ 651c bis 651d BGB verjähren in einem Jahr nach dem vorgesehenen Reiseende. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. Insgesamt ist unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde bzw. der Eintritt des Schadens nicht durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich DFSR gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

8. Kündigung durch DFSR aus wichtigem Grund

DFSR kann ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag nach erfolgter Abmahnung bzw. ohne Abmahnung bei schwersten Vertragsverletzungen zurücktreten, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält, insbesondere die vereinbarten Verhaltensregeln verletzt und dieses Verhalten die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Der Anspruch auf den Programmpreis bleibt DFSR erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden erstattet. Durch die Kündigung entstehende Mehrkosten (z.B. Umbuchungsgebühren für den Rückflug) müssen vom Teilnehmer bzw. den Eltern getragen werden.

9. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer bzw. seine Eltern sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Mangels im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich DFSR an erster Stelle und ggf. die Schule bzw. die örtliche Vertretung zu informieren. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

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